Blick auf Traunkirchen, Ferdinand Lepie, 1877
Die moderne österreichische Gemeinde und ihre Ordnung sind das Ergebnis der Revolution von 1848/49 und der Entwicklung der folgenden Jahre, die durch den Widerstand der alten Machtträger freilich nicht ohne Brüche und Rückschläge vor sich ging. Erst nach etwa zwei Jahrzehnten kam die Umgestaltung von Staat und Gesellschaft zu einem vorläufigen Abschluss.
Die vor allem von Arbeitern, Kleinbürgern, Studenten und Handwerkern getragenen Unruhen in Wien und Ungarn erschütterten die Grundfesten des absolutistischen Staates und zwangen die Staatsmacht zu Zugeständnissen an die von liberalen Ideen geprägten Forderungen der Aufständischen. Eine der Säulen der Neugestaltung stellten - neben der Einführung einer Verfassung - Reformen der Rechtsordnung und des Gerichtswesen sowie der Verwaltung dar.
Schon im September 1848 hatte Kaiser Ferdinand die Aufhebung des Untertänigkeitsverhältnisses und die „Entlastung des Grund und Bodens“ von den Robotleistungen verfügt; dadurch wurden Verwaltung und Rechtspflege den Grundherrn entzogen und dem Staat übertragen. Im März 1849 erließ sein Nachfolger, der erst 18jährige Franz Joseph I. mehrere Patente, die einen völligen Umbau der staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung bewirkten.
Mit kaiserlichem Patent vom 4. März wurde die Reichsverfassung für das Kaisertum Österreich erlassen. Diese Oktroyierte Verfassung - so genannt, weil sie ohne Mitwirkung der Volksvertretung zustande gekommen war - sah die Einrichtung von Gemeinden und ihre Selbstverwaltung vor. Im Provisorischen Gemeindegesetz vom 17. März hieß es in Artikel I.: „Die Grundfeste des freien Staates ist die freie Gemeinde“; nach der Niederwerfung der Revolution und der Rückkehr zum Absolutismus musste um die Verwirklichung dieses Grundsatzes immer wieder gerungen werden.
Mit Erlass vom 13. Februar 1850 wurde die Bildung der neuen Ortsgemeinden den ebenfalls neu geschaffenen „Bezirkshauptmannschaften“ übertragen. Im 1853 veröffentlichten Verzeichnis der Gemeinden des Bezirkes Gmunden scheint Traunkirchen, bestehend aus den Katastralgemeinden Mühlbachberg, Traunkirchen und Winkl, mit einer Fläche von 2275 Joch (nach moderner Messung 18,36 km²) und einer Einwohnerzahl von 1367 auf. Vermerkt sind hier auch die Entfernungen zur Bezirkshauptmannschaft und zum Bezirksgericht, die mit jeweils 2 ¼ „Stunden zum Gehen“ angegeben sind.
Die Grundlage für die Bildung einer neuen Gemeinde bildeten die Landgemeinden, die, hervorgegangen aus den ursprünglichen Pfarrsprengeln, als „untertänige Verbände“ in der Regel einer weltlichen oder geistlichen Grundherrschaft unterstanden. Die Gründung einer selbständigen Gemeinde Traunkirchen auf dem Gebiet einer an sich kleinen, aber sehr alten Pfarre war 1849 ganz und gar nicht sicher. Sowohl Gmunden als auch Altmünster beabsichtigten, die drei Katastralgemeinden ihrem jeweiligen Gemeindegebiet einzugliedern. Erst 1850 stand die Eigenständigkeit der Gemeinde Traunkirchen fest; am 1. August konstituierte sich der Gemeinderat, erster Bürgermeister - damals noch mit der Bezeichnung Gemeindevorstand, - wurde der Postmeister und Hotelier Andreas Kaborath.