Blick auf Traunkirchen, Ferdinand Lepie, 1877

Historisches Traunkirchen 21: Die Entstehung der Ortsgemeinde

Die moderne österreichische Gemeinde und ihre Ordnung sind das Ergebnis der Revolution von 1848/49 und der Entwicklung der folgenden Jahre, die durch den Widerstand der alten Machtträger freilich nicht ohne Brüche und Rückschläge vor sich ging. Erst nach etwa zwei Jahrzehnten kam die Umgestaltung von Staat und Gesellschaft zu einem vorläufigen Abschluss.

 

Die vor allem von Arbeitern, Kleinbürgern, Studenten und Handwerkern getragenen Unruhen in Wien und Ungarn erschütterten die Grundfesten des absolutisti­schen Staates und zwangen die Staatsmacht zu Zugeständnissen an die von liberalen Ideen geprägten Forderungen der Aufständischen. Eine der Säulen der Neugestaltung  stellten - neben der Einführung einer Verfassung - Reformen der Rechtsordnung und des Gerichts­wesen sowie der Verwaltung dar.

Schon im September 1848 hatte Kaiser Ferdinand die Aufhebung des Untertänigkeitsverhältnisses  und die „Entlastung des Grund und Bodens“ von den Robotleistungen verfügt; dadurch wurden Verwaltung und Rechtspflege den Grundherrn entzogen und dem Staat übertragen. Im März 1849 erließ sein Nachfolger, der erst 18jährige Franz Joseph I. mehrere Patente, die einen völligen Umbau der staatlichen und gesellschaft­lichen Ordnung bewirkten.  

 

Mit kaiserlichem Patent vom 4. März wurde die Reichsverfassung für das Kaisertum Österreich erlassen. Diese Oktroyierte Ver­fassung - so genannt, weil sie ohne Mitwirkung der Volksvertretung zustande gekommen war - sah die Einrichtung von Gemeinden und ihre Selbstverwaltung vor. Im Provisorischen Gemeindegesetz vom 17. März hieß es in Artikel I.: „Die Grundfeste des freien Staates ist die freie Gemeinde“; nach der Niederwerfung der Revolution und der Rückkehr zum Absolutismus musste um die Verwirklichung dieses Grundsatzes immer wieder gerungen werden.

Mit Erlass vom 13. Februar 1850 wurde die Bildung der neuen Ortsgemeinden den ebenfalls neu geschaffenen  „Bezirkshaupt­mann­­schaften“  übertragen. Im 1853 veröffentlichten Verzeichnis der Gemeinden des Bezirkes Gmunden scheint Traunkirchen, bestehend aus den Katastralgemeinden  Mühl­­­bach­berg, Traunkirchen und Wink­l, mit einer Fläche von 2275 Joch (nach moderner Messung 18,36 km²) und einer Einwohner­zahl von 1367 auf. Vermerkt sind hier auch die Entfernungen zur Bezirkshaupt­mann­schaft und zum Bezirks­gericht, die mit jeweils 2 ¼Stunden zum Gehen“ angegeben sind.

 

Die Grundlage für die Bildung einer neuen Gemeinde bildeten die Landgemeinden, die, hervorge­gangen aus den ursprünglichen  Pfarrsprengeln, als „untertänige Verbände“ in der Regel einer weltlichen oder geistlichen Grund­herrschaft unterstanden. Die Gründung einer selbständigen Gemeinde Traunkirchen auf dem Gebiet einer an sich kleinen, aber sehr alten Pfarre war 1849 ganz und gar nicht sicher. Sowohl Gmunden als auch Altmünster beabsichtigten, die drei Katastral­gemeinden ihrem jeweiligen Gemeindegebiet einzugliedern. Erst 1850 stand die Eigen­stän­dig­keit der  Gemeinde Traunkirchen fest; am 1. August konstituierte sich der Gemeinde­rat, erster Bürgermeister - damals  noch mit der Bezeich­nung Gemeinde­vorstand, - wurde der Postmeister und Hotelier Andreas Kaborath.