Klöster waren im Mittelalter nicht nur Zentren des religiösen Lebens, zu deren wichtigsten Aufgaben Seelsorge, Bildungswesen und Sozialfürsorge zählten, sondern auch Machtinstrumente ihrer Gründer und damit "Bestandteil der Welt", vor allem der herrschaftlichen Welt.

Der Kloster­herr - neben dem König traten Bischöfe und Adelige als Klostergründer auf - , auf dessen Grund und Boden das Kloster errichtet wurde und in dessen Besitz es blieb ("Eigenkloster") verfügte über das Klostergut, das durch zahlreiche Schenkungen bald weit über die ursprüngliche Stiftungsschenkung seitens des Gründers hinauswuchs. Der Grundbesitz, verbunden mit der Herrschaft über hörige Bauern, die zu Diensten und Abgaben verpflichtet waren, diente aber nicht nur dem Nutzen des Klosterherrn und seiner Familie, sondern war auch Voraussetzung für den Unterhalt der Mönche bzw. Nonnen und die Erfüllung der verschiedensten klösterlichen Aufgaben.

Der Adel hatte auf diese Weise Anteil am religiösen Leben; die Mönche und Nonnen wurden verpflichtet, Gebetsdienste für ihn zu leisten. Das Eigenkloster war aber auch eine Versorgungsanstalt für nachgeborene Söhne, vor allem aber für Töchter, die man nicht verheiraten konnte oder wollte, sie standen - wie in Traunkirchen Ata, die Tochter eines Otakars, der als Stifter in Frage kommt - meist als Äbtissinnen dem Kloster vor.

Ursprünglich mit vergleichsweise geringem Eigenbesitz von etwa 15 Höfen im nächsten Umland ausgestattet, erwarb das Kloster der Benediktinerinnen in Traunkirchen im Laufe der Zeit durch die Mitgift der Nonnen,  durch Schenkungen 78und Übertragung von Lehen einen reichen, freilich recht weit verstreuten Grundbesitz mit Wirtschafts­einrichtungen, Verwal­tungs­­mittel­punkten und Kirchen. Schwerpunkte der auswärtigen Besitzungen lagen entlang der Traun von Gmunden bis Pennesdorf und Desselbrunn bzw. in Gschwandt, Laakirchen, Roitham und Kirchham/Vorchdorf. Auch im oberen Trauntal von Ebensee bis Obertraun besaß das Kloster Hofstellen; dazu kamen Rechte an Wäldern, Fischerei- und spezielle Bergrechte, z. B. Nutzungs­rechte an der Salzpfanne im Ischlland, Anteile am Hallstätter Salzbergbau sowie am Silberabbau am Bromberg.

Die anderen bedeutenden Güterkomplexe des Klosters lagen am Attersee (Nussdorf), im Agertal (um Regau und Schwanenstadt), am Hausruck (bei Ried), um Fallsbach (bei Wels), in Sierning (bei Steyr), im Ennstal und dem obersteirischen Ort Trofaiach; bis 1522 besaßen die Nonnen auch Weinberge in Wien-Döbling.

 

Die oberste Verwaltung des zu verschiedenen lokalen Ämtern zusammengefassten Eigenbesitzes und der Lehen lag im 13. Jahrhundert in den Händen eines "offizialis" , eines Amtmannes, der später auch Schaffer und Hofrichter genannt wurde. Seit dem Kloster 1280 von König Rudolf I. die Niedergerichtsbarkeit über seine Untertanen eingeräumt worden war, übte er auch richterliche Aufgaben aus, wie zum Beispiel die Einberufung und Leitung der Taidinge, der Gerichtsversammlungen.